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Anwalt für Mietrecht in Murnau am Staffelsee

Ob Sie zur Miete wohnen, eine Wohnung vermieten oder Eigentümer in einer Gemeinschaft sind: Jede Seite hat eigene Rechte und eigene Fristen. Wir zeigen Ihnen, was gilt, und vertreten Sie, wenn es nötig wird.

Helles Mehrfamilienhaus mit Gauben, Balkonen und Vorgarten an einer ruhigen Wohnstraße

Wenn Post vom Vermieter kommt

Auf fast jedes Schreiben folgt eine Frist. Zu jedem steht hier, wie lange Sie Zeit haben und was wir tun.

  1. Mieterhöhung

    Ihre Frist: 2Monate

    Der Vermieter verlangt mehr Miete und beruft sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

    Bedenkzeit ab dem Monat nach Zugang

    Unsere Antwort: Wir prüfen Begründung und Höhe, bevor Sie zustimmen.

  2. Nebenkosten

    Ihre Frist: 12Monate

    Die Nebenkostenabrechnung verlangt eine Nachzahlung.

    für Einwände ab Zugang

    Unsere Antwort: Wir gehen sie Posten für Posten durch und widersprechen schriftlich.

  3. Kündigung

    Ihre Frist: 3 bis 9Monate

    Der Vermieter kündigt, etwa wegen Eigenbedarf, und nennt den Grund im Schreiben.

    Kündigungsfrist je nach Wohndauer

    Unsere Antwort: Wir prüfen die Kündigung und widersprechen, wenn der Umzug für Sie eine Härte wäre.

  4. Kaution

    Ihre Frist: 6Monate

    Nach dem Auszug rechnet der Vermieter die Kaution ab.

    bis seine Ansprüche wegen Schäden verjähren

    Unsere Antwort: Wir prüfen jeden Abzug und fordern zurück, was Ihnen zusteht.

Die Fristen gelten im Regelfall. Was Ihr Mietvertrag regelt und wann eine Frist bei Ihnen endet, klären wir im ersten Gespräch.

Was in die Nebenkosten gehört

Umlegen darf der Vermieter nur Betriebskosten, die im Mietvertrag stehen. Abrechnen muss er binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums, sonst kann er in der Regel nichts nachfordern.

Darf umgelegt werden

Die laufenden Kosten des Hauses, wenn der Mietvertrag sie nennt.

  • Grundsteuer
  • Wasser und Abwasser
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Hausreinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Versicherung des Gebäudes

Trägt der Vermieter selbst

Was der Verwaltung und dem Erhalt des Hauses dient.

  • Verwaltung
  • Kontoführung
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Rücklagen

Wenn Sie vermieten oder Eigentümer sind

Vermieter und Wohnungseigentümer haben mit zwei verschiedenen Gesetzen zu tun. Wer eine Eigentumswohnung vermietet, braucht beide, und dort ist am meisten zu beachten.

Als Vermieter

  • Wir setzen Ihren Mietvertrag so auf, dass er auch im Streit hält.
  • Mieterhöhungen begründen wir bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Bleibt die Miete aus, mahnen wir, kündigen und klagen auf Räumung.

Als Eigentümer

  • Wir prüfen Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld.
  • Wir vertreten Sie gegenüber Verwalter und Gemeinschaft.
  • Ist ein Beschluss fehlerhaft, fechten wir ihn für Sie an.

1 Monatfür die Klage gegen einen Beschluss, ab der Versammlung

Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten

  • Die Hausgeldabrechnung ist keine Nebenkostenabrechnung. Verwaltung und Rücklage tragen Sie selbst.
  • Der Mietvertrag sollte die Hausordnung der Gemeinschaft einbeziehen.
  • Ob Sie an Feriengäste vermieten dürfen, kann die Teilungserklärung beschränken.

Gehört die Wohnung zu einem Erbe oder einer Gesellschaft?

Mietrecht in Murnau und im Oberland

Zwei Dinge sind in Murnau anders als in der Stadt: Man kennt sich, und das Gericht sitzt in Garmisch-Partenkirchen.

Beratung am Tisch: eine Hand zeigt im Mietvertrag auf den Abschnitt zu Miete und Nebenkosten, daneben Schlüsselbund und Kugelschreiber

Wenn man sich im Ort kennt

In Murnau wohnen Mieter und Vermieter oft nur ein paar Straßen voneinander entfernt, nicht selten unter einem Dach.

Ein Streit um die Wohnung belastet dann mehr als den Vertrag. Wir suchen deshalb zuerst eine Lösung ohne Gericht, mit einem klaren Schreiben oder einem Gespräch.

Das Amtsgericht für Murnau

Für Streit um eine Wohnung in Murnau am Staffelsee ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig, auch unter Wohnungseigentümern.

Das gilt auch, wenn Vermieter oder Mieter woanders leben. Rechtsanwalt Kilian Brummer bereitet Ihre Klage oder Ihre Antwort darauf vor und vertritt Sie dort.

Fragen zum Mietrecht

Was Mieter, Vermieter und Eigentümer uns am häufigsten fragen. Alles Weitere klären wir am Telefon.

  • Wie hoch darf die Kaution sein?

    Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Sie dürfen sie in drei Raten zahlen, und der Vermieter legt sie getrennt von seinem Vermögen an.

  • Darf ich die Miete mindern?

    Ja, wenn ein Mangel die Wohnung spürbar beeinträchtigt und Sie ihn gemeldet haben. Wie viel angemessen ist, prüfen wir vorher: Wer zu viel kürzt, riskiert die Kündigung.

  • Muss ich beim Auszug renovieren?

    Nur, wenn der Mietvertrag es wirksam regelt. Viele Klauseln dazu sind unwirksam, etwa solche mit starren Fristen. Wir prüfen Ihren Vertrag.

  • Ist ein Balkonkraftwerk erlaubt?

    Seit Oktober 2024 können Mieter und Eigentümer in der Regel verlangen, dass Vermieter oder Gemeinschaft es erlauben. Über Ort und Befestigung dürfen diese mitentscheiden.

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen

Für jede Frist zählt, wann ein Schreiben ankam. Bringen Sie deshalb mit, was Sie bekommen haben, auch den Umschlag.

  • Ihren Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Das Schreiben, um das es geht, und wann es ankam
  • Abrechnungen und Belege, etwa zur Kaution
  • Fotos, wenn es um Mängel geht
  • Als Eigentümer die Teilungserklärung und das Protokoll
Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung mit Aufstellung der Kosten auf einem Holztisch