Brummer Rechtsanwalts-GmbH
Gabriele-Münter-Platz 4
82418 Murnau am Staffelsee
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Richard Schmitt
Ob Ihnen gekündigt wurde oder Sie selbst kündigen müssen: Wir prüfen Ihre Lage, nennen die Fristen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht in Weilheim.
Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage.
Ihnen wurde gekündigtFristen, Klage und Abfindung
Sie führen einen BetriebVerträge, Abmahnung und TrennungAb dem Zugang laufen Fristen, und ohne Klage gilt eine Kündigung nach drei Wochen in aller Regel als wirksam. Hier steht, was Sie tun und was wir übernehmen.
Die Fristen gelten im Regelfall. Wann sie bei Ihnen beginnen, klären wir im ersten Gespräch.
3 Tagenach Zugang
Ihr Teil
Melden Sie sich bei der Arbeitsagentur, auch wenn Sie gegen die Kündigung klagen.
Unser Teil
Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Meldung ankommt.
3 Wochenab Zugang
Ihr Teil
Bringen Sie die Kündigung mit Umschlag und Ihren Arbeitsvertrag mit.
Unser Teil
Wir prüfen die Kündigung und erheben für Sie die Kündigungsschutzklage.
Wenige Wochennach der Klage
Ihr Teil
Sie begleiten uns zum Termin vor der Kammer in Weilheim.
Unser Teil
Wir verhandeln für Sie über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
3 Monateoft laut Vertrag
Ihr Teil
Notieren Sie offenen Lohn, Überstunden und Resturlaub.
Unser Teil
Wir fordern alles schriftlich ein, bevor eine Ausschlussfrist es verfallen lässt.
Kündigt der Arbeitgeber, wächst die gesetzliche Frist mit den Jahren im Betrieb. Sie bestimmt, wann das Arbeitsverhältnis endet. Die Frist für die Klage bleibt dagegen bei drei Wochen.
Ab zwei Jahren endet die Frist zum Monatsende. Kündigen Sie selbst, gelten meist vier Wochen. Ob Ihr Vertrag oder ein Tarifvertrag etwas anderes regelt, prüfen wir im ersten Gespräch.
Ob Handwerk, Gastronomie, Hotel oder Pflege: Wir begleiten Ihren Betrieb vom ersten Arbeitsvertrag bis zur Trennung und vertreten ihn vor Gericht.

Wir setzen den Arbeitsvertrag auf, mit allen Angaben, die das Nachweisgesetz verlangt.
Wir prüfen den Anlass und formulieren die Abmahnung so, dass sie den Vorwurf genau benennt.
Wir prüfen Grund, Fristen und Sozialauswahl oder handeln einen Aufhebungsvertrag aus.
Wir vertreten Ihren Betrieb im Gütetermin und vor der Kammer in Weilheim.
Geht es auch um die Gesellschaft oder die Nachfolge im Betrieb?

Für Murnau am Staffelsee ist das Arbeitsgericht München zuständig, verhandelt wird bei seiner Kammer in Weilheim.
Rechtsanwalt Kilian Brummer vertritt Sie dort, besprechen können Sie alles vorher bei uns am Gabriele-Münter-Platz.
Im ersten Rechtszug trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt.
Viele im Oberland arbeiten in Hotels, Gaststätten und Betrieben, die mit der Saison leben, oft befristet.
Eine wirksame Befristung endet ohne Kündigung. Dafür muss sie vor dem ersten Arbeitstag schriftlich vereinbart sein.
Wer eine Befristung angreifen will, muss in der Regel binnen drei Wochen nach ihrem Ende klagen.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber am häufigsten fragen. Alles Weitere klären wir am Telefon.
08841 5045Von Gesetzes wegen meist nicht. Sie wird in der Regel verhandelt, oft im Vergleich vor Gericht. Als grober Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Jahr im Betrieb.
Er beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen, ohne Kündigungsschutz und oft mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Unterschreiben Sie erst, wenn Ende, Abfindung und Zeugnis geprüft sind.
Nein. Eine Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. Per E-Mail, SMS oder Messenger ist sie unwirksam.
Das Nachweisgesetz verlangt unter anderem Beginn, Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Fehlt der Nachweis, droht ein Bußgeld.

Rechtsanwalt Kilian Brummer nimmt sich Zeit für Ihr erstes Gespräch, bei uns in der Kanzlei oder am Telefon.
Brummer Rechtsanwalts-GmbH
Gabriele-Münter-Platz 4
82418 Murnau am Staffelsee
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Richard Schmitt
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.