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Anwalt für Arbeitsrecht in Murnau

Ob Ihnen gekündigt wurde oder Sie selbst kündigen müssen: Wir prüfen Ihre Lage, nennen die Fristen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht in Weilheim.

Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage.

Unterschriebene Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf einem Arbeitsvertrag, daneben ein Kugelschreiber auf einem HolztischIhnen wurde gekündigtFristen, Klage und AbfindungHände unterschreiben eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf einer grauen Mappe am SchreibtischSie führen einen BetriebVerträge, Abmahnung und Trennung

Die ersten Wochen nach der Kündigung

Ab dem Zugang laufen Fristen, und ohne Klage gilt eine Kündigung nach drei Wochen in aller Regel als wirksam. Hier steht, was Sie tun und was wir übernehmen.

Die Fristen gelten im Regelfall. Wann sie bei Ihnen beginnen, klären wir im ersten Gespräch.

  1. Arbeitsuchend melden

    3 Tagenach Zugang

    Ihr Teil

    Melden Sie sich bei der Arbeitsagentur, auch wenn Sie gegen die Kündigung klagen.

    Unser Teil

    Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Meldung ankommt.

  2. Klage beim Arbeitsgericht

    3 Wochenab Zugang

    Ihr Teil

    Bringen Sie die Kündigung mit Umschlag und Ihren Arbeitsvertrag mit.

    Unser Teil

    Wir prüfen die Kündigung und erheben für Sie die Kündigungsschutzklage.

  3. Der Gütetermin

    Wenige Wochennach der Klage

    Ihr Teil

    Sie begleiten uns zum Termin vor der Kammer in Weilheim.

    Unser Teil

    Wir verhandeln für Sie über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

  4. Offene Ansprüche sichern

    3 Monateoft laut Vertrag

    Ihr Teil

    Notieren Sie offenen Lohn, Überstunden und Resturlaub.

    Unser Teil

    Wir fordern alles schriftlich ein, bevor eine Ausschlussfrist es verfallen lässt.

Wie lang die Kündigungsfrist ist

Kündigt der Arbeitgeber, wächst die gesetzliche Frist mit den Jahren im Betrieb. Sie bestimmt, wann das Arbeitsverhältnis endet. Die Frist für die Klage bleibt dagegen bei drei Wochen.

in der Probezeit
2 Wochen
bis 2 Jahre
4 Wochen
ab 2 Jahren
1 Monat
ab 5 Jahren
2 Monate
ab 8 Jahren
3 Monate
ab 10 Jahren
4 Monate
ab 12 Jahren
5 Monate
ab 15 Jahren
6 Monate
ab 20 Jahren
7 Monate

Ab zwei Jahren endet die Frist zum Monatsende. Kündigen Sie selbst, gelten meist vier Wochen. Ob Ihr Vertrag oder ein Tarifvertrag etwas anderes regelt, prüfen wir im ersten Gespräch.

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen

Ob Handwerk, Gastronomie, Hotel oder Pflege: Wir begleiten Ihren Betrieb vom ersten Arbeitsvertrag bis zur Trennung und vertreten ihn vor Gericht.

Hand unterschreibt einen Arbeitsvertrag mit dem Kugelschreiber am Schreibtisch, daneben eine blaue Mappe

Jemand Neues fängt an

Wir setzen den Arbeitsvertrag auf, mit allen Angaben, die das Nachweisgesetz verlangt.

Jemand verletzt seine Pflichten

Wir prüfen den Anlass und formulieren die Abmahnung so, dass sie den Vorwurf genau benennt.

Sie wollen sich trennen

Wir prüfen Grund, Fristen und Sozialauswahl oder handeln einen Aufhebungsvertrag aus.

Ein Mitarbeiter klagt

Wir vertreten Ihren Betrieb im Gütetermin und vor der Kammer in Weilheim.

Geht es auch um die Gesellschaft oder die Nachfolge im Betrieb?

Arbeitsrecht in Murnau und im Oberland

Eingang des Arbeitsgerichts München, Kammer Weilheim, mit Schild, Vordach und blühenden Rhododendren

Das Arbeitsgericht für Murnau

Für Murnau am Staffelsee ist das Arbeitsgericht München zuständig, verhandelt wird bei seiner Kammer in Weilheim.

Rechtsanwalt Kilian Brummer vertritt Sie dort, besprechen können Sie alles vorher bei uns am Gabriele-Münter-Platz.

Im ersten Rechtszug trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt.

Wenn die Saison endet

Viele im Oberland arbeiten in Hotels, Gaststätten und Betrieben, die mit der Saison leben, oft befristet.

Eine wirksame Befristung endet ohne Kündigung. Dafür muss sie vor dem ersten Arbeitstag schriftlich vereinbart sein.

Wer eine Befristung angreifen will, muss in der Regel binnen drei Wochen nach ihrem Ende klagen.

Fragen zum Arbeitsrecht

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber am häufigsten fragen. Alles Weitere klären wir am Telefon.

08841 5045
  • Steht mir eine Abfindung zu?

    Von Gesetzes wegen meist nicht. Sie wird in der Regel verhandelt, oft im Vergleich vor Gericht. Als grober Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Jahr im Betrieb.

  • Was gilt beim Aufhebungsvertrag?

    Er beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen, ohne Kündigungsschutz und oft mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Unterschreiben Sie erst, wenn Ende, Abfindung und Zeugnis geprüft sind.

  • Gilt eine Kündigung per E-Mail?

    Nein. Eine Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. Per E-Mail, SMS oder Messenger ist sie unwirksam.

  • Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

    Das Nachweisgesetz verlangt unter anderem Beginn, Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Fehlt der Nachweis, droht ein Bußgeld.

Rechtsanwalt Kilian Brummer im dunklen Anzug vor einer hellen Wand, lächelnd
Kilian BrummerRechtsanwalt

Wir sehen uns Ihre Kündigung an

Rechtsanwalt Kilian Brummer nimmt sich Zeit für Ihr erstes Gespräch, bei uns in der Kanzlei oder am Telefon.

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82418 Murnau am Staffelsee

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Richard Schmitt

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Fr
9 bis 14 Uhr
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Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

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