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Anwalt für Erbrecht in Murnau am Staffelsee

Ob Sie Ihren Nachlass ordnen möchten oder gerade einen Angehörigen verloren haben: Wir erklären Ihnen in Ruhe, was gilt, und behalten die Fristen im Blick.

Was nach einem Erbfall zu tun ist

Nach einem Todesfall laufen Fristen, auch wenn die Familie andere Sorgen hat. Wir sagen Ihnen, was wann zu tun ist, und führen den Schriftverkehr.

  1. Testament abgeben

    Wer ein Testament des Verstorbenen hat, gibt es beim Nachlassgericht ab. Das Gericht eröffnet es und schreibt die Beteiligten an.

    Unverzüglich

    nach dem Todesfall

    Handschriftliches Testament auf hellem Papier, daneben ein Füllfederhalter auf einem Holztisch
  2. Annehmen oder ausschlagen

    Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen. Wir prüfen vorher mit Ihnen, was er enthält.

    6 Wochen

    ab Kenntnis

  3. Erbschein und Grundbuch

    Banken und Grundbuchamt verlangen meist einen Erbschein. Die Eintragung der Erben ins Grundbuch ist in den ersten zwei Jahren gebührenfrei.

    2 Jahre

    ab dem Erbfall

    Erbschein und Grundbuchauszug auf einem Holztisch, daneben ein Schlüsselbund und ein Füllfederhalter
  4. Teilen oder Pflichtteil fordern

    Die Erben teilen den Nachlass gemeinsam. Wer enterbt wurde, kann von ihnen den Pflichtteil verlangen.

    3 Jahre

    ab Jahresende

Die Fristen gelten im Regelfall. Wann sie bei Ihnen beginnen, klären wir im ersten Gespräch.

Der Pflichtteil in Grundzügen

Kinder, der Ehepartner und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern können einen Pflichtteil verlangen, wenn ein Testament oder Erbvertrag sie enterbt. Er ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben und beträgt im Grundsatz die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von Schulden, Schenkungen der letzten zehn Jahre und dem Güterstand ab. Wir prüfen das für Pflichtteilsberechtigte ebenso wie für Erben, die zahlen sollen.

Vereinfachtes Beispiel ohne Schulden und Schenkungen: Eine verwitwete Mutter setzt eine von zwei Töchtern als Alleinerbin ein
Wert des Nachlasses400.000 €
Gesetzlicher Erbteil der anderen Tochter, die Hälfte200.000 €
Pflichtteil, davon die Hälfte100.000 €

Die Rechnung zeigt nur das Prinzip und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Vorsorgen, solange Sie entscheiden

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und sie passt selten zu dem, was Sie wollen. Was ein Notar beurkunden muss, etwa einen Erbvertrag, bereiten wir mit Ihnen vor.

  • Verheiratet, mit Kindern

    Ohne Regelung

    Ehepartner und Kinder erben gemeinsam und entscheiden über alles nur zusammen.

    Mit Berliner Testament

    Sie setzen sich gegenseitig ein, die Kinder erben nach dem Tod des Zweiten.

  • Das Haus soll in der Familie bleiben

    Ohne Regelung

    Es gehört allen Erben gemeinsam. Einigen sie sich nicht, droht am Ende die Versteigerung.

    Mit Übergabe oder Testament

    Sie bestimmen, wer das Haus bekommt, auf Wunsch mit Wohnrecht für Sie selbst.

  • Bei Krankheit oder Unfall

    Ohne Regelung

    Oft bestellt das Gericht einen Betreuer. Ihre Kinder dürfen nicht einfach für Sie handeln.

    Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    Ein Mensch Ihres Vertrauens entscheidet für Sie, und die Ärzte kennen Ihren Willen.

Gehört ein Betrieb oder eine vermietete Wohnung dazu?

Erbrecht in Murnau und im Oberland

Wenn ein Haus zum Nachlass gehört

Im Oberland steckt das Erbe oft in Haus, Wohnung oder Grund, und eine Immobilie lässt sich nicht einfach teilen.

Die Erben können sie behalten, verkaufen oder einem von ihnen übertragen, der die anderen auszahlt. Wir suchen mit Ihnen einen Weg, der die Familie zusammenhält, bevor es zur Teilungsversteigerung kommt.

Jeder Miterbe kann in der Regel die Teilungsversteigerung beantragen, auch gegen den Willen der anderen.

Das Nachlassgericht für Murnau

Für Murnau am Staffelsee ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Nachlassgericht.

Dort werden Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt. Rechtsanwalt Kilian Brummer bereitet Ihre Anträge vor, besprechen können Sie alles bei uns in Murnau am Gabriele-Münter-Platz.

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Rechtsanwalt Kilian Brummer im dunklen Anzug vor einer hellen Wand, lächelnd
Kilian BrummerRechtsanwalt in Murnau am Staffelsee

Fragen zum Erbrecht

Was uns im Erbrecht am häufigsten gefragt wird. Alles Weitere klären wir am Telefon.

Ja, solange Sie leben, jederzeit: mit einem neuen Testament oder einem Widerruf. Gebunden sind Sie nur an einen Erbvertrag und, nach dem Tod Ihres Partners, oft an ein Berliner Testament.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Erbe

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    Brummer Rechtsanwalts-GmbH

    Gabriele-Münter-Platz 4

    82418 Murnau am Staffelsee

    In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Richard Schmitt

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