Brummer Rechtsanwalts-GmbH
Gabriele-Münter-Platz 4
82418 Murnau am Staffelsee
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Richard Schmitt
Ob Sie Ihren Nachlass ordnen möchten oder gerade einen Angehörigen verloren haben: Wir erklären Ihnen in Ruhe, was gilt, und behalten die Fristen im Blick.
Nach einem Todesfall laufen Fristen, auch wenn die Familie andere Sorgen hat. Wir sagen Ihnen, was wann zu tun ist, und führen den Schriftverkehr.
Wer ein Testament des Verstorbenen hat, gibt es beim Nachlassgericht ab. Das Gericht eröffnet es und schreibt die Beteiligten an.
Unverzüglich
nach dem Todesfall

Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen. Wir prüfen vorher mit Ihnen, was er enthält.
6 Wochen
ab Kenntnis
Banken und Grundbuchamt verlangen meist einen Erbschein. Die Eintragung der Erben ins Grundbuch ist in den ersten zwei Jahren gebührenfrei.
2 Jahre
ab dem Erbfall

Die Erben teilen den Nachlass gemeinsam. Wer enterbt wurde, kann von ihnen den Pflichtteil verlangen.
3 Jahre
ab Jahresende
Die Fristen gelten im Regelfall. Wann sie bei Ihnen beginnen, klären wir im ersten Gespräch.
Kinder, der Ehepartner und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern können einen Pflichtteil verlangen, wenn ein Testament oder Erbvertrag sie enterbt. Er ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben und beträgt im Grundsatz die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von Schulden, Schenkungen der letzten zehn Jahre und dem Güterstand ab. Wir prüfen das für Pflichtteilsberechtigte ebenso wie für Erben, die zahlen sollen.
| Wert des Nachlasses | 400.000 € |
|---|---|
| Gesetzlicher Erbteil der anderen Tochter, die Hälfte | 200.000 € |
| Pflichtteil, davon die Hälfte | 100.000 € |
Die Rechnung zeigt nur das Prinzip und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und sie passt selten zu dem, was Sie wollen. Was ein Notar beurkunden muss, etwa einen Erbvertrag, bereiten wir mit Ihnen vor.
Ohne Regelung
Ehepartner und Kinder erben gemeinsam und entscheiden über alles nur zusammen.
Mit Berliner Testament
Sie setzen sich gegenseitig ein, die Kinder erben nach dem Tod des Zweiten.
Ohne Regelung
Es gehört allen Erben gemeinsam. Einigen sie sich nicht, droht am Ende die Versteigerung.
Mit Übergabe oder Testament
Sie bestimmen, wer das Haus bekommt, auf Wunsch mit Wohnrecht für Sie selbst.
Ohne Regelung
Oft bestellt das Gericht einen Betreuer. Ihre Kinder dürfen nicht einfach für Sie handeln.
Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein Mensch Ihres Vertrauens entscheidet für Sie, und die Ärzte kennen Ihren Willen.
Gehört ein Betrieb oder eine vermietete Wohnung dazu?
Im Oberland steckt das Erbe oft in Haus, Wohnung oder Grund, und eine Immobilie lässt sich nicht einfach teilen.
Die Erben können sie behalten, verkaufen oder einem von ihnen übertragen, der die anderen auszahlt. Wir suchen mit Ihnen einen Weg, der die Familie zusammenhält, bevor es zur Teilungsversteigerung kommt.
Jeder Miterbe kann in der Regel die Teilungsversteigerung beantragen, auch gegen den Willen der anderen.
Für Murnau am Staffelsee ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Nachlassgericht.
Dort werden Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt. Rechtsanwalt Kilian Brummer bereitet Ihre Anträge vor, besprechen können Sie alles bei uns in Murnau am Gabriele-Münter-Platz.
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Was uns im Erbrecht am häufigsten gefragt wird. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Ja, solange Sie leben, jederzeit: mit einem neuen Testament oder einem Widerruf. Gebunden sind Sie nur an einen Erbvertrag und, nach dem Tod Ihres Partners, oft an ein Berliner Testament.
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